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Prüfung medizinischer Geräte: STK, MTK & DGUV-Vorschrift 3

Service Deutschlandweit

Wir bieten Ihnen schnelle und qualitative deutschlandweiter Prüvservice .

(STK) Sicherheitstechnische Kontrollen für Medizinprodukte

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind für jeden Betreiber von Medizinprodukten, die in der Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind, verpflichtend. Unsere zertifizierten und erfahrenen Medizintechniker führen STK-Prüfungen mit modernsten Mess- und Prüfeinrichtungen sowie Dokumentationssystemen durch. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, indem wir Sie u. a. rechtzeitig über fällige STK-Prüfungen informieren.
  • Die STK-Prüfung führen wir bei Ihnen vor Ort oder in einer unserer zertifizierten Servicewerkstätten durch.
  • Selbstverständlich erhalten Sie nach erfolgreich durchgeführter STK-Prüfung ein rechtssicheres, umfassendes Prüfprotokoll und eine gültige Prüfplakette.

(MTK) Messtechnische Kontrollen für Medizinprodukte

Wir führen messtechnische Kontrollen (MTK) z. B. für Blutdruckmessgeräte, medizinische Thermometer, Patientenmonitoring (Module) durch. Die MTK-Prüfung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder in einer unserer zertifizierten Servicewerkstätten.

Unsere Prüfverfahren entsprechen dem „Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“.
Nach erfolgreich durchgeführter MTK-Prüfung erhalten Sie ein umfassendes und rechtssicheres Prüfprotokoll sowie eine gültige Prüfplakette.

Was ist eine messtechnische Kontrolle (MTK) nach § 14 MPBetreibV?

Bei einer messtechnischen Kontrolle (MTK) wird die Messgenauigkeit von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft. Die regelmäßige Prüfung ist erforderlich, da falsche Messwerte zu falschen Diagnosen führen und für Ihre Patienten fatale Konsequenzen haben können. In Anlage 2 der MPBetreibV finden Sie alle Medizinprodukte, bei welchen eine messtechnische Kontrolle erforderlich ist. Dazu zählen z. B. Blutdruckmessgeräte, Ergometer, Thermometer oder Augentonometer.

Wie oft müssen messtechnische Kontrollen durchgeführt werden?

Sie finden die medizinproduktspezifischen Prüffristen für messtechnische Kontrollen in Anlage 2 der MPBetreibV. Bei Blutdruckmessgeräten gilt bspw. eine Prüffrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde oder mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte MTK-Prüfung stattgefunden hat. Von den Prüffristen in Anlage 2 abweichend muss eine MTK immer dann durchgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass zulässige Fehlergrenzen nicht eingehalten werden.

Elektrische Geräteprüfungen nach DGUV-Vorschrift 3

Wir führen Prüfungen Ihrer elektrischen Geräte nach DGUV-Vorschrift 3 durch. Der Gesetzgeber schreibt diese Prüfung für alle elektrischen Geräte und Anlagen vor.
Nicht nur medizintechnische Geräte sind davon betroffen, sondern auch Betriebsmittel wie z. B. Drucker, Wasserkocher, Kaffeemaschinen oder Staubsauger.

Was ist eine Prüfung nach DGUV-V3?

Eine Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 dient der Unfallverhütung und ist u. a. für Betreiber von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen verpflichtend.
Dabei werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft, denn diese bergen Risiken, z. B. durch mögliche Brände oder Stromschläge.

Welche Geräte unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV-Vorschrift 3?

Alle elektrischen Geräte und Anlagen in Ihrer Praxis, für die keine STK vorgeschrieben ist, unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV-V3. Dazu zählen z. B. elektrische Untersuchungsliegen, aber auch Bürogeräte, Waschmaschinen und Kaffeeautomaten.

Wie oft müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV-Vorschrift 3 geprüft werden?

  • Vor der ersten Inbetriebnahme. Außer der Hersteller/ Errichter bestätigt, dass das Betriebsmittel / die Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften entspricht.
  • Nach einer Änderung oder Instandsetzung.
  • In bestimmten Zeitabständen, bzw. nach Ablauf bestimmter Fristen. Bei Medizingeräten sind nach DIN EN 62353 VDE 0751-1 keine genauen Fristen bestimmt. Es wird jedoch eine jährliche Prüfung empfohlen.

Wie läuft eine Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 ab?

Die Prüfung Ihrer Geräte erfolgt nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 in drei Schritten:
  • Sichtprüfung: Hier geht es darum, offensichtliche Mängel zu entdecken und den Zustand Ihres Geräts einzuschätzen.
  • Funktionsprüfung: Verschiedene Szenarien, wie z. B. ein Kurzschluss, werden simuliert.
  • Messungen: Die ermittelten Messwerte helfen dabei, zu beurteilen, ob Ihr Gerät sicher ist.
  • Die Prüfung und Wartung wird rechtssicher und umfassend dokumentiert, sodass Sie Ihrer Versicherung im Schadensfall einen Nachweis vorhalten können.

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